Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können – unabhängig von Alter, Behinderung oder eingesetzter Technik. Diese Erklärung orientiert sich an den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA weitgehend vereinbar.

Was wir umgesetzt haben

  • Bedienung vollständig per Tastatur, mit gut sichtbarer Fokus-Markierung und einem Link „Zum Inhalt springen“
  • Klare Seitenstruktur mit Überschriften, Navigationsbereichen und Brotkrümelpfad für Bildschirmleser
  • Farbkontraste mindestens 4,5 : 1 – auch bei individuellen Firmenfarben automatisch sichergestellt
  • Alternativtexte für alle informativen Bilder
  • Formulare mit eindeutigen Beschriftungen, verständlichen Fehlermeldungen und ohne Zeitdruck oder CAPTCHA
  • Vergrößerung bis 400 % ohne Informationsverlust, Darstellung passt sich jedem Bildschirm an
  • Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
  • Telefon- und E-Mail-Kontakt als Alternative zu jedem Formular

Bekannte Einschränkungen

  • Einzelne ältere Fotos oder Dokumente (z. B. PDF-Dateien) sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Gerne senden wir Ihnen die Inhalte in einer zugänglichen Form zu.

Barriere melden – Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel aufgefallen? Dann sagen Sie uns bitte Bescheid:

Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für das BFSG ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Erstellt am 29.10.2026. Methode: Selbstbewertung.